„Gesunde unterschätzen die Kraft der Kranken, die fast ausnahmslos trotz allem leben wollen“, betont Herbert Watzke, Leiter der Klinischen Abteilung für Palliativmedizin an der Medizinischen Universität Wien. In einem Presse-Streitgespräch (vgl. Die Presse, online, 10. 1. 2014) mit dem Philosophen Peter Kampits, Euthanasie-Befürworter und Mitglied der Bioethikkommission, warnt er vor einer Einführung der aktiven Sterbehilfe, die Ärzte zu „Handlangern“ von Suizidwilligen umfunktionieren würde (vgl. auch Gastkommentar von IMABE-Direktor Johannes Bonelli, Die Presse, online, 17. 12. 2013). Als Palliativmediziner bekennt sich Watzke zum maximalen Einsatz schmerzlindernder Medikamente am Lebensende, auch wenn diese Maßnahmen lebensverkürzend wirken. Kritisch äußert sich der Mediziner zu einer Umfrage, wonach 62 Prozent der Österreicher für aktive Sterbehilfe seien (vgl. Umfrage: Tötung durch Spritze für 62 Prozent der Österreicher kein Tabu). Angesichts der tendenziösen Frageformulierungen, in der keine Rede von einer Schmerztherapie angesichts „unerträglicher Schmerzen am Lebensende“ die Rede war, hätte auch er wohl mit „Ja“ geantwortet.
In Österreich ist Tötung auf Verlangen mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verboten. Dieses Verbot sollte zusätzlich in der Verfassung verankert werden, damit künftig für eine Änderung eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig wäre, forderte die ÖVP. SPÖ und Grüne stellen sich quer. Im Regierungsprogramm kam es zu keiner Übereinkunft, allerdings soll eine Enquete-Kommission zu Fragen rund um eine verbesserte Palliativmedizin und Sterbehilfe eingesetzt werden.
Eine Verankerung des Verbots von Tötung auf Verlangen hält Watzke angesichts der Entwicklung in vielen anderen europäischen Ländern für sinnvoll. Als Beispiel seien Belgien und die Niederlande genannt, wo nicht nur assistierter Suizid, sondern auch die Tötung von Neugeborenen, Dementen oder Depressiven möglich ist - auch ohne deren Einwilligung, wie eine Studie zeigt: In 32 Prozent aller Euthanasie-Todesfälle in der flämischen Region Belgiens handelten die Ärzte ohne ausdrücklichen Willen des Patienten (vgl. Canadian Medical Association Journal, DOI:10.1503/cmaj.091876). Zahlreiche Studien bestätigen die Aussagen des Palliativmediziners, wonach mit Todesnähe die Zustimmung von Schwerstkranken sogar zu Intensiv- Behandlungen wächst (vgl. Studie: Mit Todesnähe wächst Zustimmung zu Intensivbehandlung) aber auch rechtzeitige Gespräche über das Lebensende zu einem Loslassen von überzogenen Therapieforderungen führen (vgl. Studie: Positiver Effekt durch Gespräche übers Lebensende bei Terminalpatienten).
Wenn Prominente heute Beihilfe zum Selbstmord in Anspruch nehmen, würden Medien geradezu euphorisch von einem „würdevollen“ und selbstbestimmten Tod berichten, obwohl Studien klar belegen, dass dies bei gefährdeten Menschen einen Nachahmungseffekt auslösen kann (sog. „Werther-Effekt“). Aus diesem Grund hat die WHO im Jahr 2008 eigene Richtlinien zur Darstellung von Suizid in Medien erlassen. Sie fordert darin Medienschaffende auf, sowohl eine „Sensationssprache“ als auch „normalisierende Darstellung von Selbstmord als Lösung für Probleme“ zu vermeiden, ebenso eine „prominente Platzierung von Geschichten über Selbstmord“ sowie eine „explizite Beschreibung der verwendeten Methode“. Besondere Zurückhaltung sollte bei der Berichterstattung über Promi-Selbstmorde geübt werden. Umgekehrt können Medien auch einen suizidprotektiven Effekt haben (vgl. British Journal of Psychiatry 2010; 197: 234-243), etwa durch Berichte über Betroffene, die Krisensituationen konstruktiv und ohne suizidales Verhalten bewältigen konnten („Papageno-Effekt“).