Immer mehr Belgier lassen laut Medienberichten eine Sterbehilfe-Verfügung eintragen. Allein in diesem Jahr hätten bereits rund 1.100 Bürger des Landes bei den Gemeinden den Wunsch registrieren lassen, im Fall eines irreversiblen Komas aktive Sterbehilfe zu erhalten, berichtet Kathpress (online, 02. 03. 2009). Das seien rund 25 Sterbehilfe-Verfügungen pro Tag. Seit der Einführung der Verfügungen am 1. September 2008 hätten insgesamt mehr als 4.500 Belgier eine solche Verfügung im Rathaus registrieren lassen, heißt es in den Berichten unter Berufung auf den nationalen Gesundheitsdienst. Das Dokument ist fünf Jahre gültig. In Belgien ist aktive Sterbehilfe seit Herbst 2002 gestattet. Voraussetzung ist, dass ein erwachsener Kranker im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte den Wunsch zu sterben „freiwillig, überlegt und wiederholt“ geäußert hat. Zudem muss er an einer unheilbaren Krankheit leiden, die ein Weiterleben für den Patienten körperlich wie psychisch unerträglich macht.
In Amerika hat Anfang März Washington als zweiter US-Bundesstaat eine Form der Sterbehilfe legalisiert. Das nun in Kraft tretende Gesetz „Tod mit Würde“ erlaubt Ärzten künftig, unheilbar kranken Patienten mit einer Lebenserwartung von weniger als sechs Monaten tödliche Substanzen zu verschreiben (Deutsches Ärzteblatt, online 04. 03. 2009). Sie dürfen die tödlichen Dosen aber nicht selbst verabreichen. Bei einem Referendum im vergangenen November hatte die Mehrheit der Wähler dafür gestimmt. Ein Grundsatzurteil des Obersten Gerichtshofes hatte 2006 den Weg dafür freigemacht. Bisher ist Sterbehilfe nur in Washingtons Nachbarstaat Oregon ausdrücklich erlaubt; dort können Ärzte legal auch aktiv auf Verlangen töten.