Die französische Nationalversammlung hat eine Gesetzesinitiative zur Straffreiheit für aktive Sterbehilfe abgelehnt, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 25. 11. 2009) Gegen den Gesetzentwurf der Sozialisten stimmten 326 Abgeordnete, 202 unterstützten ihn. Der Fraktionszwang war für die Abstimmung aufgehoben. Die Regierungspartei UMP und die Zentrumsparteien stimmten mehrheitlich gegen den Entwurf. Der Sozialist Laurent Fabius meinte, der Vorschlag stelle die Selbstbestimmung des Menschen in den Mittelpunkt. Der UMP-Abgeordnete Jean Leonetti unterstrich dagegen, eine Annahme des Gesetzentwurfs hätte einen Wandel der gesellschaftlichen Bezugsgrößen zur Folge.
Damit bleibt es bei der seit 2005 geltenden Regelung, wonach Tötung auf Verlangen unter Strafe steht. Ärzte dürfen aber die intensive Behandlung unheilbar Kranker beenden oder begrenzen, wenn der Patient dies wünscht.
Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte die Entscheidung der französischen Nationalversammlung gegen eine Legalisierung von aktiver Sterbehilfe: Dem Nein zur aktiven Sterbehilfe entspreche ein Ja zu einer umfassenden psychologischen und medizinischen Betreuung Schwerstkranker sowie die Unterstützung entsprechender Forschungszweige. Die Präsidentin des Dachverbandes Hospiz Österreich, Waltraud Klasnic, verlangte eine rasche Verankerung eines Euthanasieverbotes in der österreichischen Verfassung. „Ein klares Nein zu aktiver Sterbehilfe bedingt aber ein klares Ja zum Menschenrecht, ein Ja für die bestmögliche hospizliche und palliative Betreuung und Begleitung im letzten Lebensabschnitt“, betonte Klasnic anlässlich des Internationalen Hospiz- und Palliative Care-Tages 2009 in Wien.