Ein Ausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarates greift die ärztliche Gewissensfreiheit massiv an. Er will Regeln für Ärzte festschreiben, die eine Behandlung aus Gewissensgründen verweigern, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 22. 06. 2010). In dem Straßburger Entwurf, der sich an die 47 Europarats-Mitgliedstaaten richtet, heißt es, die Mediziner sollten verpflichtet werden, unter Umständen ihre Gewissensgründe zurückzustellen. Es müsse ein Gleichgewicht zwischen dem persönlichen Recht auf Gewissensentscheidungen und dem Recht der Patienten auf die gesetzlich zulässige Versorgung in angemessener Frist geben. Der Straßburger Entschließungsentwurf nennt Schwangerschaftsabbruch und Sterbehilfe als Konfliktfelder zwischen Ärzten und Patienten. In öffentlichen und staatlichen Einrichtungen wie etwa Kliniken sollte der Arzt deshalb seine Gewissensprobleme in diesen Fragen hintanstellen, fordert der Text.
Diese Debatte wurde bereits im Frühjahr 2009 (Bioethik aktuell, 20.4.2009) in den USA losgetreten. Kritiker sprechen von einer drohenden Form von Despotismus, wenn im Gesundheitswesen Beschäftigte gezwungen wären, sich gegen ihr Gewissen an einer Abtreibung oder an Euthanasie beteiligen müssen. Da es sich hierbei um keine Heilbehandlungen handelt, fallen sie außerdem gar nicht in den Bereich der ärztlichen Pflicht zur Hilfeleistung. Nicht das Heil, sondern der Wille des Patienten stehe über allem, der Arzt habe sich ihm zu beugen. Diese Argumentation werde von Abtreibungs- und Euthanasielobbyisten als Instrument verfolgt, ihre Interessen durchzusetzen. Sie stelle allerdings ein grobes Unrecht gegen das Menschenrecht auf Gewissensfreiheit dar, unterstrich der Bioethiker José Lopéz Guzmán von der Universität Navarra in einem Artikel im Fachjournal Imago Hominis (Gewissensvorbehalt im Gesundheitswesen und die europäischen Gesetzgebungen, 2008; 15: 101-119). „Wenn man eine Fachkraft zur Mitarbeit an einer von ihr als Gewissensbelastung empfundenen Handlung zwingt, so stellt das für sie eine Instrumentalisierung seitens eines Sektors der Gesellschaft dar, das heißt, dass die Gemeinschaft von der Person zu ihrem Nutzen Besitz ergreift.“ Die Gewissensfreiheit einer Person zu missachten sei ein Angriff auf ihre Würde, stellte Lopéz Guzmán klar. Der im Gesundheitsausschuss der Parlamentarischen Versammlung verabschiedete Entwurf soll im Herbst im Plenum der Europarats-Parlamentarier beraten werden.