Für ein Verbot jeder Form der organisierten Sterbehilfe hat sich der 115. Deutsche Ärztetag in Nürnberg ausgesprochen (vgl. Pressemitteilung, online 23.5.12). Derzeit wird an einem Gesetz gearbeitet, das die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellen soll. Doch den Delegierten gehen die von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) vorgelegten Gesetzespläne nicht weit genug. „Wenn jedoch verhindert werden soll, dass Sterbehilfeorganisationen unter einem anderen Rechtsstatus weiter ihren Geschäften nachgehen, muss jede Form der gewerblichen oder organisierten Sterbehilfe in Deutschland verboten werden“, forderte der Ärztetag. Die Delegierten warnten davor, dass sich diese Organisationen in der Praxis leicht zu vermeintlich altruistisch handelnden Vereinen oder Stiftungen umfirmieren ließen. So etwa geschieht es in der Schweiz (Bsp. Exit oder Dignitas). Der Präsident der Deutschen Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, begrüßte das „deutliche Signal“ der Delegierten, die sich so vehement gegen die organisierte Sterbehilfe wandten.
Auch in Großbritannien formiert sich der Widerstand der Ärzte, als Tötungsgehilfen missbraucht zu werden. So sprach sich die Präsidentin des Royal College of General Practitioners, Iona Heath, scharf und pointiert gegen eine Legalisierung der Beihilfe zum Suizid in einem Artikel im British Medical Journal (2012: 344:e3755) aus. Sie zog das Konzept der „Freiwilligkeit“ bei Schwerkranken in Zweifel sowie die Möglichkeit, mittels eines Gesetzes sicherzustellen, einen verwundbaren Menschen vor einem nur „scheinbar freiwilligen Antrag auf Sterbehilfe“ zu schützen. Der assistierte Suizid werde als technische Lösung für ein existentielles Problem verkauft: „Eine der großen Herausforderungen des menschlichen Lebens ist es, Wege zu finden, ein sinnvolles Leben zu leben innerhalb einer endlichen Lebensdauer, die immer auch den Verlust von Liebe und die Unvermeidbarkeit der Trauer miteinschließt.“ Heath richtet damit auch einen Appell an Ärzte, diese Realität anzuerkennen, statt am Lebensende Behandlung ohne Nutzen für den Patienten sinnlos fortzuführen.