Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) will Österreich mit einem Urteil dazu zwingen, das geltende Verbot von Eizellen- und Samenspenden für die In-vitro-Fertilisation (IVF) aufzuheben. Nach dem österreichischen Fortpflanzungsmedizingesetz darf ein Paar - ausgenommen bei Insemination der Frau durch Samen eines Dritten - keine fremden Eizellen bzw. Samenzellen für eine künstliche Befruchtung verwenden. Dieses Gesetz verstoße, so das siebenköpfige EGMR-Richtergremium, darunter auch Elisabeth Steiner aus Österreich, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention - konkret gegen das Diskriminierungsverbot (Artikel 14) und das Recht auf Achtung des Familienlebens (Artikel 8). Anlass für das Urteil waren zwei Paare, die bereits vor zwölf Jahren ihren Kinderwunsch mittels IVF erfüllen wollten. In beiden Fällen konnten die Frauen keine Eizellen produzieren, einer der Ehemänner war unfruchtbar. Die österreichischen Behörden lehnten es ab, die biologische Elternschaft im Zuge der IVF auf drei Personen zu splitten - mit guten Gründen: Zum einen sollten damit „ungewöhnliche Familienverhältnisse“ durch die Existenz zweier Mütter (einer genetischen und der austragenden) verhindert werden, argumentierten die Verfassungsschützer. Sie verwiesen zugleich auf das Risiko, dass Frauen aus „sozial benachteiligten Schichten“ unter Druck gesetzt werden könnten, um Eizellen zu spenden. Der Straßburger Gerichtshof ließ diese Argumente nicht gelten (vgl. Rechtsnews 2010; 8923 vom 02. 04. 2010). Begründung: Auch Adoptionen würden zu „ungewöhnlichen Familienverhältnissen“ führen.
„Die Kurzsichtigkeit des Gerichts ist erschreckend“, kritisiert Susanne Kummer, stv. IMABE-Geschäftsführerin. Ausgangspunkt sei ein „fragwürdig postuliertes Recht auf ein Kind um jeden Preis“. Die Rechte des Kindes würden dabei komplett außer Acht gelassen. Der Vergleich mit der Adoption sitzt einem Trugschluss auf: Wenn Eltern fremde Kinder uneigennützig in einer Notsituation auffangen und ihnen ein neues Zuhause schaffen wollen, kann dies nicht verglichen werden mit der gezielten Absicht, ein Kind vom Beginn seiner Existenz an dazu zu verurteilen, ein „Adoptionsfall“ zu sein. „Jedes Kind hat das Recht auf einen Vater und eine Mutter!“ Geradezu naiv reagiere das Urteil auch auf die Tendenz des weltweit steigenden Eizellenhandels und der damit verbundenen „Degradierung des Körpers der Frau, der als Rohstofflieferant abgeerntet werden darf“, betont Kummer. Sie fordert, dass die Republik Österreich von ihrem Recht gebraucht macht, das Urteil innerhalb von drei Monaten anzufechten.