Am 21. März ist Welt-Down-Syndrom-Tag. In Großbritannien wehren sich Interessensverbände gegen die Empfehlung des National Health Service, Bluttests auf Down-Syndrom als Kassenleistung zu bezahlen. Bereits jetzt werden 90 Prozent der Kinder mit Down-Syndrom abgetrieben. Durch ein staatlich finanziertes Screening würden Behinderte diskriminiert und Mütter würden sich kaum mehr dazu entschließen, ein Down-Syndrom-Kind zur Welt zu bringen, betont die britische Behinderten-Plattform Dont Screen us.
In Deutschland warnen Mediziner angesichts der jüngsten Entwicklung der Präimplantationsdiagnostik (PID) und der Methoden der sogenannten nicht-invasiven pränatalen Tests (NIPT), die derzeit auf den Markt drängen, vor einem „starken neoeugenischen Impuls“, der „in diametralem Widerspruch zur hippokratischen Tradition“ steht (vgl. Dtsch. Ärztbl. 2017; 114(6): A 255-7 www.aerzteblatt.de/archiv/186260/Vorgeburtliche-Diagnostik-Schritte-auf-dem-Weg-zur-Eugenik). Nach Ansicht von Behindertenverbänden verstoße der Bluttest auf Down-Syndrom der Firma LifeCodexx und anderer Anbieter gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.
Auch das Gen-ethische Netzwerk hatte erneut verlangt, dass der Test nicht in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden dürfe. Dies wird in Deutschland seit August 2016 offiziell geprüft (vgl. Bioethik aktuell, 31.8.2016). Kathrin Braun vom Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien kritisiert dieses Vorgehen scharf (vgl. Gen-Ethisches Netzwerk, online, Februar 2017). Die Feststellung einer Trisomie sei „kein medizinischer Zweck“, dies gelte gleichermaßen für NIPT-Verfahren wie für die heute gängige Methode der Amniozentese. „Auch deren Zweck ist nicht die Heilung oder Gesundheitsverbesserung“, sondern die Selektion. Wenn nun für die nicht-invasiven pränatalen Tests (NIPT) geworben wird mit dem Argument, sie seien schonender und sicherer für die Frauen, berufe man sich nach Bauer „lediglich auf die normative Kraft des Faktischen“ und vermeide es, „ethische und gesellschaftliche Implikationen dieser Praxis zu hinterfragen“.
Der deutsche Moraltheologe Franz-Josef Bormann, Mitglied des Nationalen Ethikrates, betont, dass der sog. PraenaTest von seiner Zielsetzung darauf aus sei, „Individuen mit einer ganz bestimmten genetischen Veränderung zu identifizieren, um sie dann möglichst zu eliminieren. Deswegen ist dieser Test nicht irgendwie ein moralisch neutrales Instrument, sondern er ist eine Innovation, die außerordentlich negative Konsequenzen zeitigt“, so Bormann (vgl. Deutschlandfunk, online, 31.1.2017).
In Großbritannien plant das National Health Service ab 2018 ein kassenfinanziertes Screening auf Trisomie 21 anzubieten, bislang mussten Frauen den 600 Euro teuren Bluttest selbst bezahlen. Nun werden Befürchtungen laut, Frauen könnten auch unerlaubter Weise ein gesamtes Genscreening vornehmen lassen oder das Geschlecht des Kindes bestimmen. Der Nuffield Council on Bioethics in London fordert ein Verbot derartiger Praktiken, schon jetzt ist allerdings klar, dass dies kaum umsetzbar ist (vgl. RT, online, 1.3.2017 und BBC News, online, 1.3.2017).