Im Streit um die Stammzellforschung in Deutschland unterstützen bislang 115 Abgeordnete aus allen Fraktionen einen Antrag auf Beibehaltung der geltenden gesetzlichen Regelung. Sie sei nach wie vor gut, sagte die grüne Bioethik-Expertin Priska Hinz in Berlin, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 16. 01. 2008). Eine Lockerung sei nicht notwendig und kontraproduktiv für den Schutz des Embryos. Der Großteil der 115 Abgeordneten gehört zu den Fraktionen von Union und Grünen. Damit ist die bisherige Unterstützung größer als jeweils bei den beiden konkurrierenden Gesetzesentwürfen, die auf eine Verschiebung oder den Wegfall des Stichtags drängen.
Nach geltendem Gesetz dürfen Forscher in Deutschland nur Stammzelllinien verwenden, die vor dem 1. Januar 2002 im Ausland gewonnen wurden. Wenn man diesen Stichtag ein erstes Mal verschoben habe, werde es dabei nicht bleiben, warnen die Unterzeichner. Dann werde der Stichtag über kurz oder lang ganz fallen. Außerdem lägen „keine überzeugenden neuen wissenschaftlichen, rechtlichen oder ethischen Argumente vor, die eine Änderung des Stammzellgesetzes und des Stichtages begründen“. Man dürfe nicht mit den Hoffnungen von Menschen spielen, warnt die CDU-Abgeordnete Julia Klöckner. Die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) bezeichnete ein Festhalten am Stammzellgesetz von 2002 als ethisches und forschungspolitisches Signal. Sie warnte vor einer Einschränkung der Würde des Embryos. Der FDP-Parlamentarier Hans-Michael Goldmann verwies wie die anderen Mandatsträger auch auf die Erfolge im Bereich der adulten Stammzellforschung. Dagegen seien alle Erwartungen im Bereich der Forschung mit embryonalen Stammzellen enttäuscht worden. Vor allem Däubler-Gmelin und Klöckner äußerten die Überzeugung, dass aus ihren Fraktionen weitere Abgeordnete hinzukommen werden. So werde sich die SPD-Fraktion erst in der nächsten Woche eigens mit dem Thema befassen.
Auch Kardinal Karl Lehmann positionierte sich eindeutig gegen eine Verschiebung. Er warf den Befürwortern einer Stammzellgesetz-Reform vor, den moralischen und rechtlichen Status des Embryos zu ignorieren. Von der Vereinigung von Ei- und Samenzelle an sei der Embryo ein Mensch, betont der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz in einem Beitrag der Wochenzeitung Die Zeit (online, 17. 01. 2008). Hier gehe es um ein „grundlegendes Datum menschlichen Lebens, das man nicht durch Verantwortungsethik und Güterabwägung“ relativieren dürfe. Lehmann distanzierte sich mit seinem Beitrag vom Ratsvorsitzenden der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Wolfgang Huber. Der hatte eine einmalige Verschiebung des Stichtags zum Import embryonaler Stammzellen befürwortet.