Die Deutsche Bundesregierung hat kürzlich den Gesetzesentwurf zum Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung gebilligt. Ziel des von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) eingebrachten Gesetzes ist ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot. So soll die ambulante Palliativversorgung weiterentwickelt und die stationäre Hospizarbeit finanziell stärker gefördert werden. Auch Krankenhäuser sollen für Hospizarbeit und Palliativversorgung spezielle Vergütungen mit den Kassen aushandeln können, berichtet das Deutsche Ärzteblatt (online, 29. 4. 2015). Durch die Neuregelung werden sich die Ausgaben für die Palliativmedizin in Deutschland von 400 Millionen Euro auf 600 Millionen Euro erhöhen.
„Schwerstkranke Menschen sollen die Gewissheit haben, dass sie in ihrer letzten Lebensphase nicht allein sind und in jeder Hinsicht gut versorgt und begleitet werden“, erklärte der deutsche Gesundheitsminister. Die Palliativversorgung und die Hospizkultur würden an den Orten gestärkt, an denen Menschen ihre letzte Lebensphase verbringen - sei es zu Hause, in Pflegeheimen oder in Krankenhäusern. Zudem würden individuelle Beratungs- und Betreuungsangebote für die betroffenen Menschen geschaffen. Der Entwurf sieht eine verbesserte Qualifikation der Ärzte vor; Kinder- und Erwachsenen-Hospize erhalten mehr Geld. Derzeit noch unterdurchschnittlich finanzierte Hospize erhalten einen höheren Tagessatz je betreutem Versicherten.
Als „richtigen und längst überfälligen Schritt“ bezeichnete die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) die Gesetzesinitiative. In einer Stellungnahme fordert die KBV allerdings, eine gesundheitliche Versorgungsplanung zum Lebensende, wie sie in Pflegeeinrichtungen vorgesehen ist, auch auf Patienten auszuweiten, die zu Hause gepflegt werden.
Die Deutsche Bundesärztekammer (BÄK) bestärkt den Minister in der Hoffnung, dass Menschen, die am Lebensende gut versorgt werden, nicht um Beihilfe zum Suizid oder um aktive Sterbehilfe bitten. Die Erfahrung zeige, dass schwerkranke Menschen von ihrem Sterbewunsch abkämen, wenn sie sich geborgen und gut versorgt fühlten, sagte BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery. Der Ausbau palliativmedizinischer Angebote sei daher vor dem Hintergrund der aktuellen Sterbehilfe-Debatte ein wichtiges Signal, so Montgomery.
Der Deutsche Bundestag will im Herbst 2015 ein Gesetz zur Sterbehilfe verabschieden. In den bisherigen Gesetzentwürfen der einzelnen Abgeordneten-Gruppen zur gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe gibt es ein klares Bekenntnis zur Palliativmedizin und Hospizarbeit. Auch ist die Tötung auf Verlangen weithin ein Tabu, nicht aber die ärztliche Unterstützung bei Suizidwilligen, obwohl die Deutsche Bundesärztekammer wie auch der Deutsche Ethikrat sich klar gegen eine Suizidbeihilfe als ärztlicher Aufgabe ausgesprochen hatten. In der ersten Novemberwoche sollen das Palliativgesetz und einen Tag später das Sterbehilfegesetz beschlossen werden.