Die christlichen Kirchen in Deutschland haben den Anspruch der Bürger auf ein menschenwürdiges Sterben betont und eine neue Handreichung vorgestellt: die neue Christliche Patientenvorsorge. Das Dokument tritt an die Stelle der bisherigen „Christlichen Patientenverfügung“. „Wir hoffen, damit einen Weg zwischen unzumutbarer Lebensverlängerung und nicht verantwortbarer Lebensverkürzung aufzuzeigen“, heißt es in der Ende Jänner 2011 veröffentlichten, rund 50 Seiten umfassenden Broschüre. Bemerkenswert ist, dass die Christliche Patientenvorsorge gegenüber ihrem Vorgängerdokument nicht nur die eigentliche Patientenverfügung enthält, sondern auch drei weitere Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge: die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Äußerung von Behandlungswünschen. Die christlichen Kirchen empfehlen, sich frühzeitig und intensiv darüber Gedanken zu machen, welche Vertrauenspersonen als Bevollmächtigte und rechtliche Betreuer benannt werden können und welche medizinische Behandlung gewünscht oder ausgeschlossen wird. Auch wenn es nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sei eine ärztliche Beratung beim Ausfüllen des Formulars ratsam. Im Gegensatz zu anderen ähnlichen Vorsorgetexten berücksichtigt das Dokument auch theologisch-ethische Aspekte eines christlichen Umgangs mit Lebensende, Sterben und Tod.
Bioethik aktuell
Deutschland: Kirchen stellen neue Christliche Patientenvorsorge vor
Nennung von Vertrauenspersonen als Bevollmächtigte empfohlen
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