Die Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) verurteilt die Züchtung menschlicher Embryonen zur Heilung anderer Menschen. Sie fordert ein Verbot dieser „menschenunwürdigen Praxis“. Anfang Juni hat der Fall des ersten „Designer-Babys“ in der Schweiz die Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik (PID) neu angefacht. Das Mädchen Elodie wurde in vitro gezeugt. Als Embryo wurde sie in einer Brüsseler Universitätsklinik aus mehreren Embryonen ausselektiert, bevor sie der Mutter eingepflanzt wurde. Dieser Vorgang ist in der Schweiz verboten. Das Mädchen steht nun als Knochenmarkspenderin für ihren kranken Bruder zur Verfügung. Die Bioethik-Kommission erinnert daran, dass es nicht das Recht des Menschen sei, menschliche Embryonen einzig zur Lebensrettung zu züchten. Zugleich würden Spender-Embryonen, die nicht den medizinischen Anforderungen genügten, getötet - eine Form der Eugenik, die menschenunwürdig sei. Familien, die ihr Kind heilen wollen, dürften nur die Hilfe eines bereits lebenden Spenders in Anspruch nehmen. Der Schutz der Persönlichkeit und die Forschungsfreiheit können nicht fälschlicherweise als gleichwertige „Gegenspieler“ gewertet werden, kritisiert die Bioethik-Kommission. Die menschliche Würde müsse immer bedingungslosen Vorrang haben.
Bioethik aktuell
Designer-Baby: Schweizer Bischofskonferenz verurteilt Menschenselektion
Menschliche Embryonen dürfen nicht einzig zur Lebensrettung anderer gezüchtet werden
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