Das umstrittene Wiener „Abtreibungsmuseum“ (museum für verhütung und schwangerschaftsabbruch) wurde - entgegen eigener Angaben - nicht in die Liste der steuerbegünstigten Institutionen aufgenommen. Dies erklärte nun das Büro des Finanzministers auf Anfrage von IMABE. Nach eingehender Prüfung ist das Finanzministerium in diesem konkreten Fall zu dem Schluss gekommen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Abzugsfähigkeit trotz Bescheinigung durch das Unterrichtsministerium nicht vorliegen. Spenden an Museen sind laut § 4 Abs 4 Z 6 lit b EStG 1988 nur dann steuerlich absetzbar, wenn diese „Sammlungsgegenstände zur Schau stellen, die in geschichtlicher, künstlerischer oder sonstiger kultureller Hinsicht von gesamtösterreichischer Bedeutung sind“. Dies ist im Falle des vom Abtreibungsarzt Christian Fiala im März 2007 gegründete „Museum für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch“, das Tür an Tür mit seiner auf Gewinn ausgerichteten „gynmed“-Abtreibungsklinik liegt, offenbar nicht gegeben. „Bei einer nur aus zwei Räumen bestehenden Einrichtung kann seriöserweise wohl kaum von gesamtösterreichischer Bedeutung gesprochen werden, sondern höchstens von lokaler Bedeutung“, ergänzt IMABE-Direktor Universitätsprofessor Johannes Bonelli. Bonelli hatte Mitte Dezember als erster auf den „Skandal“ hingewiesen, dass hier eine in Österreich laut Rechtslage nach wie vor strafbare Tätigkeit indirekt auch noch steuerlich hätte begünstigt werden sollen. Es folgten massive Proteste von Lebensschutzorganisationen gegen den Bescheid des Bildungsministeriums (vgl. Die Tagespost, 20. 12. 2007, Die Presse, online 17. 12. 2007), der nun aufgrund mangelnder Gesetzeskonformität nicht angenommen wurde.
Bioethik aktuell
Abgeblitzt: Keine Steuerbegünstigung für Wiener „Abtreibungsmuseum“
Finanzministerium erkennt mangelnde Gesetzeskonformität
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